Ein Laserpointer wird vor allem als optischer Zeigestab für Präsentationen oder Vorträge benutzt. Es gibt ihn in verschiedenen Ausführungen, wie zum Beispiel mit roten, blauen oder grünen licht. Auch die stärke des Lichtstrahls kann erheblich variieren. Doch nicht jeder nutzt einen lasermarker zur unterstützung eines vortrags. Insbesondere unter Kindern und Jugendlichen erfreut sich der laserstrahl großer beliebtheit.
Darf man in Deutschland einen laserpointer besitzen?
In Deutschland ist der Besitz von einem laserpointer erlaubt. Dabei spielt es auch keine rolle welcher leistungsklasse der Lasermarker angehört. Voraussetzung ist nur, dass das gerät im privaten Bereich genutzt wird und Dritte nicht zu schaden kommen.
Davon zu trennen ist die frage, ob laserpointer aller klassen in Deutschland gekauft werden können. Dies ist zu verneinen. Denn nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über technische arbeitsmittel und verbraucherprodukte darf ein Produkt nur in den verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und gesundheit von verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden. Kann eine gefährdung nicht ausgeschlossen werden, ist der verkauf des Produkts in Deutschland verboten. Dies gilt für alle stärkster Laserpointer , die eine höhere leistung als 1mW besitzen, also für die klasse 3 bis 4. Demnach darf in Deutschland nur mit lasermarkern der klassen 1 bis 2M gehandelt werden.
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